Leitfäden

Bei den verschiedenen Anlässen, wie zum Beispiel Taufen, Hochzeiten oder Todesfälle tauchen mitunter Fragen auf, die auf Anhieb erst nach längerem Nachfragen geklärt werden können.
Wir möchten Sie unterstützen und haben daher in einem kleinen Leitfaden Informationen, die für Sie von Bedeutung sein können, zusammengestellt. Weiters haben wir in diesen Leitfäden auch Hinweise über Krankenbesuch, Krankenkommunion und Krankenmesse aufgenommen.

 

Taufe

Terminabsprache in der Pfarrkanzlei.
Als Taufspender steht Pfarrer Josef Schreiner zur Verfügung.
Terminabsprache ist auch erforderlich, wenn der Taufspender von auswärts kommt.

 

Unterlagen:

  • Geburtsurkunde vom Taufkind

  • Taufschein des Paten (darf nicht älter als ein halbes Jahr sein)

  • Taufschein der Eltern (wenn nicht mehr vorhanden, eine Taufscheinergänzung in der Taufpfarre besorgen)

  • Trauungsschein (wenn nicht mehr vorhanden, in der Trauungspfarre besorgen)

  • und Heiratsurkunde der Eltern

  • Wenn die Taufe in einer anderen Pfarre vollzogen werden soll, dann ist die Tauferlaubnis von der Heimatpfarre zu besorgen (wird in der Pfarrkanzlei ausgestellt).

    Der Taufpate darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein.

 


 

Erstkommunion

Die Information über die Erstkommunion und über die Erstkommunionbeichte wird im Rahmen des Religionsunterrichtes vermittelt.

 


 

Firmung

Die Anmeldung für die Firmung erfolgt beim Pfarramt (Pfarrkanzleistunde) .... für das jeweils nächstfolgende Jahr in dem eine Pfarrfirmung stattfindet. Die Anmeldung muss vom Firmkandidaten bzw. von den Eltern selbst wahrgenommen werden. Über die weiteren Schritte (z.B. Firmunterricht) werden die Firmkandidaten von der Pfarre informiert.

Nichtgefirmte Erwachsene können sich ebenfalls bei der Pfarre melden.

Der Firmpate darf aus der Kirche nicht ausgetreten sein. Der Taufschein des Firmpaten darf nicht älter als drei Monate sein.

 


 

Hochzeit

 

Trauungstermin

Ehestmögliche Anmeldung im Pfarramt, um Terminschwierigkeiten zu vermeiden.
 

Ehevorbereitungskurs

Kann im Laufe des Jahres vor der Aufnahme des Trauungsprotokolls gemacht werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: ein halber Tag oder drei Abende in Linz, drei Tage bzw. eine Woche im Schloß Puchberg bei Wels. Prospekte mit den Terminen liegen in der Pfarrkanzlei auf.
 

Unterlagen:

  • Taufschein: der Taufschein darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Es besteht aber die Möglichkeit, einen alten Taufschein beim Taufpfarramt ergänzen zu lassen. Wer in Unterach getauft wurde, braucht keinen Taufschein.

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde wenn die standesamtliche Heirat bereits erfolgt ist

  • Trauungsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bei verwitweten Personen

  • Taufschein der Kinder wenn gemeinsame Kinder da sind (erfolgte die Taufe in Unterach, ist ein Taufschein nicht erforderlich)

Aufnahme des Trauungsprotokolls

Das Trauungsprotokoll soll spätestens zwei Monate vor der kirchlichen Trauung aufgenommen werden. Dazu sind oben angeführte Unterlagen mitzubringen. Bis dahin sollte abgeklärt sein, wer (Kirchenchor, Organist, sonstige Gruppen) den Trauungsgottesdienst gestaltet; auch sonstige Wünsche sollten geäußert werden.

Besprechung der kirchlichen Feier mit dem Priester, der den Trauungsgottesdienst zelebrieren wird.

 

Kirchenschmuck

Wenn ein besonderer Kirchenschmuck gewünscht wird, ist er von den Brautleuten selbst zu organisieren, muss aber in der Pfarrkanzlei gemeldet werden.

Es wird gebeten, dass keine Blumen und kein Reis gestreut wird.

 

Hl. Beichte

Abschluss der Vorbereitung soll die hl. Beichte sein. Beichtgelegenheit gibt es beim Priester der Pfarre oder in einer Nachbarpfarre.
 


 

Todesfall

Kontaktaufnahme mit Pfarrer Josef Schreiner wegen Termin des Begräbnisses.

Kontaktaufnahme mit Bestattungsunternehmen
 

  • Bestattung ...
     


 

Krankenkommunion

Wenn kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger wünschen, dass ihnen die Kommunion ins Haus gebracht wird, dann besteht die Möglichkeit, sich in der Pfarrkanzlei zu melden.